Spenden

Bitte helfen auch Sie Kindern und Tieren in Not mit Ihrer Spende auf unser Spendenkonto
KURT AMANN STIFTUNG
Sozialbank AG
IBAN: DE40 3702 0500 0020 2527 21
BIC: BFSWDE33XXX
Verwendungszweck: „Spende“ oder „Zustiftung“
Für jede Zuwendung an die KURT AMANN STIFTUNG erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung. 

Unter dem Begriff „Zuwendung“ versteht man die freiwillige Übertragung von Vermögenswerten an eine steuerbegünstigte Körperschaft (Stiftung, Verein, gGmbH etc). Eine solche Übertragung kann als Spende oder Zustiftung erfolgen. 

Spenden sind zeitnah zu verwendende Mittel, das heißt, diese müssen in den dem Zufluss folgenden beiden Kalenderjahren für den gemeinnützigen Zweck verwendet werden. Gemeinnützige Körperschaften mit weniger als EUR 100.000 Einnahmen sind von der zeitnahen Mittelverwendung befreit. Zustiftungen hingegen mehren das Stiftungsvermögen, aus dessen Erträgen die Stiftung ihren Stiftungszweck dauerhaft erfüllt.

Falls Sie Interesse an einer Förderung der KURT AMANN STIFTUNG und ihrer Arbeit haben, deklarieren Sie Ihre Zuwendung bei der Überweisung bitte als „Spende“ oder als „Zustiftung“, sodass Ihre Zuwendung Ihrem Wunsch gemäß verwendet wird. 

Für Zuwendungen unter 300 EUR reicht dem Finanzamt als Nachweis der Übertragung der Einzahlungsbeleg/Kontoauszug. Gerne stellen wir Ihnen selbstverständlich eine entsprechende Zuwendungsbestätigung aus. Bitte geben Sie hierfür zusätzlich Ihre Anschrift im Verwendungszweck an.
Die KURT AMANN STIFTUNG ist eine nicht rechtsfähige Stiftung in der Maria Amann Treuhandverwaltung. Wir fördern nach unserer Satzung gemeinnützige Zwecke: Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AO) und Förderung des Tierschutzes (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 14 AO). Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a Abs 1 AO wurde vom Finanzamt Augsburg-Land unter der Steuernummer 102/147/00811 mit Bescheid vom 20.05.2026 gesondert festgestellt.